Sitzung: 25.11.2015 SR/011/2015
Vorlage: 3/116/2015
Beschluss:
Einwendungen aus der Bürgerschaft – Erklärung des
Stadtrates:
Die lt. der
Anlage 01 beschriebenen Stellungnahmen jeweils in der rechten Spalte sind die
Antwort des Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen
von Seiten der Bürgerschaft im Rahmen der frühzeitigen Anhörung gem. § 3 Abs. 1
BauGB. Die Antworten bzw. Stellungnahmen des Stadtrates in der Anlage 01 sind
Bestandteile des Beschlusses.
Einwendungen, Hinweise – Behörden, Träger öff. Belange –
Erklärung des Stadtrates:
Die lt. der
Anlage 02 beschriebenen Stellungnahmen jeweils in der rechten Spalte sind die
Antwort des Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Die Antworten bzw.
Stellungnahmen des Stadtrates in der Anlage 02 sind Bestandteile des
Beschlusses.
Billigung der
Planentwürfe, der Begründungen, Umweltbericht und des Grünordnungsplanes in
der Fassung vom 25. November 2015
Der Stadtrat
Dinkelsbühl billigt den Entwurf des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet mit
der Bezeichnung „Gewerbe- und Industriegebiet WALDECK – OST“ mit integriertem
Grünordnungsplan (und gesonderten Textteil), die Begründung, den Umweltbericht
sowie die 09. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan
der Stadt Dinkelsbühl, die Begründung und den Umweltbericht als gesonderter
Teil der Begründung mit den beschlossenen Änderungen und Ergänzungen jeweils in
der Fassung vom 25.11.2015 und beschließt die Öffentliche Auslegung nach § 3
Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Öffentliche
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von
den gefassten Beschlüssen zu unterrichten und über Ort und Dauer der
Öffentlichen Auslegung zu informieren.