Beschluss:

 

Einwendungen aus der Bürgerschaft – Erklärung des Stadtrates:

Die lt. der Anlage 01 beschriebenen Stellungnahmen jeweils in der rechten Spalte sind die Antwort des Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen von Seiten der Bürgerschaft im Rahmen der frühzeitigen Anhörung gem. § 3 Abs. 1 BauGB. Die Antworten bzw. Stellungnahmen des Stadtrates in der Anlage 01 sind Bestandteile des Beschlusses.

 

Einwendungen, Hinweise – Behörden, Träger öff. Belange – Erklärung des Stadtrates:

Die lt. der Anlage 02 beschriebenen Stellungnahmen jeweils in der rechten Spalte sind die Antwort des Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Die Antworten bzw. Stellungnahmen des Stadtrates in der Anlage 02 sind Bestandteile des Beschlusses.

 

Billigung der Planentwürfe, der Begründungen, Umweltbericht und des Grünordnungsplanes in der Fassung vom 25. November 2015

Der Stadtrat Dinkelsbühl billigt den Entwurf des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet mit der Bezeichnung „Gewerbe- und Industriegebiet WALDECK – OST“ mit integriertem Grünordnungsplan (und gesonderten Textteil), die Begründung, den Umweltbericht sowie die 09. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Dinkelsbühl, die Begründung und den Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung mit den beschlossenen Änderungen und Ergänzungen jeweils in der Fassung vom 25.11.2015 und beschließt die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten und über Ort und Dauer der Öffentlichen Auslegung zu informieren.