Beschluss:

Mit der Baumaßnahme besteht grundsätzlich Einverständnis. Vor Erteilung der Baugenehmigung ist eine Planskizze vorzulegen, aus welcher ersichtlich wird, welche Grundstücke durch öffentliche Erschließungsmaßnahmen angebunden werden.

Mit den betroffenen Grundstückseigentümern ist vor Erteilung der Baugenehmigung sicherzustellen (Erschließungsvereinbarung), dass sämtliche Kosten der zu erschließenden Grundstücke von den Grundstückseigentümern übernommen werden. Diese haften gesamtschuldnerisch.