Beschluss:

 

  • Entschädigung i.H.v. 50 € für die am Wahltag tätigen Mitglieder der Wahlvorstände.
  • Pauschalbetrag i.H.v. 20 € für den Wahlvorsteher und seinen Stellvertreter als Ausgleich für die Teilnahme an einem separaten Schulungstermin und die Fahrtkosten (zu Schulungstermin und Unterlagen ins Rathaus bringen).
  • Für den Tag nach der Wahl erhalten dann ggf. noch tätige Mitglieder der Wahlvorstände eine Entschädigung i.H.v. 20 €.
  • Für die im Wahldienst der Stadt Dinkelsbühl eingeteilten Beschäftigten gilt die während dieses Dienstes abgeleistete Zeit als Arbeitszeit und kann als Freizeit ausgeglichen werden. Sie ist wie üblich zu dokumentieren. Erfrischungsgeld wird nicht gewährt.