Sitzung: 21.06.2023 SR/008/2023
Vorlage: 3/065/2023
Beschluss:
Abwägungsbeschluss
Der Stadtrat
stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen lt. der Abwägungstabelle in der
Anlage 01 als Erklärung der Stadt gegenüber den Stellungnahmen der Behörden und
der sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Abwägung zu. Der
Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem
Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem
Bebauungsplanentwurf vorgebrachten Einwendungen und Bedenken hinreichend
gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Die
schutzwürdigen Interessen der Betroffenen wurden in einem gerechten Ausgleich
und in ein ausgewogenes Verhältnis zu den Allgemeininteressen gebracht. Die lt.
der Anlage 01 beschriebenen Würdigungen sind die Antwort des Stadtrates auf die
Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit im Rahmen der Beteiligung
nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und damit Bestandteil des vorliegenden
Beschlusses.
Die Verwaltung
wird beauftragt in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Godts, die
Beschlussergebnisse den Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange, die Einwände, Anregungen und Einsprüche vorgebracht haben,
mitzuteilen.
Satzungsbeschluss
Der Stadtrat
beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage
Hammerbuck“ in der Fassung vom 19.04.2023, zuletzt geändert am 21.06.2023 als
Satzung gemäß §10 Abs.1 BauGB.
Die Verwaltung
wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen, sobald die
im Parallelverfahren durchgeführte 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
genehmigt wurde. Vorher sind der Ausfertigungsvermerk sowie die
Verfahrensvermerke auszufüllen und vom Oberbürgermeister zu unterschreiben.
Die Verwaltung
wird weiterhin beauftragt, den Satzungsbeschluss bekanntzumachen, sobald die
beantragte Genehmigung vorliegt. Auf die Rechtsfolgen der §§ 44, 214 und 215
BauGB ist bei der Bekanntmachung hinzuweisen.
Mit der
Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß §10 Abs.3 Satz 4 BauGB in Kraft.