Beschluss:

Abwägungsbeschluss

Der Stadtrat stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen lt. der Abwägungstabelle in der Anlage 01 als Erklärung der Stadt gegenüber den Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Abwägung zu. Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Bebauungsplanentwurf vorgebrachten Einwendungen und Bedenken hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen wurden in einem gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis zu den Allgemeininteressen gebracht. Die lt. der Anlage 01 beschriebenen Würdigungen sind die Antwort des Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und damit Bestandteil des vorliegenden Beschlusses.

Die Verwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Godts, die Beschlussergebnisse den Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Einwände, Anregungen und Einsprüche vorgebracht haben, mitzuteilen.

 

Satzungsbeschluss

Der Stadtrat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Hammerbuck“ in der Fassung vom 19.04.2023, zuletzt geändert am 21.06.2023 als Satzung gemäß §10 Abs.1 BauGB.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen, sobald die im Parallelverfahren durchgeführte 21. Änderung des Flächennutzungsplanes genehmigt wurde. Vorher sind der Ausfertigungsvermerk sowie die Verfahrensvermerke auszufüllen und vom Oberbürgermeister zu unterschreiben.

Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, den Satzungsbeschluss bekanntzumachen, sobald die beantragte Genehmigung vorliegt. Auf die Rechtsfolgen der §§ 44, 214 und 215 BauGB ist bei der Bekanntmachung hinzuweisen.

Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß §10 Abs.3 Satz 4 BauGB in Kraft.