Beschluss:

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, als vorbereitenden Bauleitplan eine 23. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen und hierfür das Parallelverfahren zusammen mit dem Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Gaisfeld IV – Bauabschnitt 2“ durchzuführen.

 

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl billigt den Vorentwurf der 23. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich des Bebauungsplanes „GAISFELD IV – Bauabschnitt 2“ in Dinkelsbühl vom 21.06.2023 und beschließt, den Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen (= Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung).