Sitzung: 21.06.2023 SR/008/2023
Vorlage: 3/067/2023
Beschluss:
Der Stadtrat der Großen
Kreisstadt Dinkelsbühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, als vorbereitenden
Bauleitplan eine 23. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen und
hierfür das Parallelverfahren zusammen mit dem Bebauungsplan mit der Bezeichnung
„Gaisfeld IV – Bauabschnitt 2“ durchzuführen.
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl billigt den Vorentwurf der 23. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich des Bebauungsplanes „GAISFELD IV – Bauabschnitt 2“ in Dinkelsbühl vom 21.06.2023 und beschließt, den Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen (= Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung).