Beschluss:

 

Mit den anliegenden „Regelungen der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 4a StVO“ besteht Einverständnis; sie sind Gegenstand des Beschlusses. Sie sollen sofort in Kraft treten und für alle künftig beantragten Ausnahmen gelten. Zukünftig darf die Verwaltung über Ausnahmegenehmigungen entscheiden. Der Bauausschuss ist in regelmäßigen Abständen darüber zu unterrichten.