Beschluss:

 

Mit Abbruch ab Oberkante Gewölbekeller besteht Einverständnis. Mit dem Abbruch darf erst begonnen werden, wenn die zukünftige Außenhaut / Außenansicht des Gebäudes vom Bauausschuss akzeptiert ist. Beim Wiederaufbau ist die Dinkelsbühler Baugestaltungssatzung einzuhalten. Hinsichtlich der Gebäudehöhe ist auf die Nachbarbebauung Rücksicht zu nehmen.