Sitzung: 11.10.2023 BGUA/009/2023
Vorlage: 3/083/2023
Beschluss:
Mit Abbruch ab Oberkante Gewölbekeller besteht Einverständnis. Mit dem Abbruch darf erst begonnen werden, wenn die zukünftige Außenhaut / Außenansicht des Gebäudes vom Bauausschuss akzeptiert ist. Beim Wiederaufbau ist die Dinkelsbühler Baugestaltungssatzung einzuhalten. Hinsichtlich der Gebäudehöhe ist auf die Nachbarbebauung Rücksicht zu nehmen.