Beschluss:

 

Mit der Errichtung einer Wohnunterkunft für etwa 100 Geflüchtete auf dem Grundstück FlSt. Nr. 1063 an der Alten Neustädtleiner Straße besteht Einverständnis.

Das Grundstück verbleibt im Eigentum der Stadt und wird zum Zweck der Errichtung dieses Wohnheims verpachtet.