Vor der Beschlussfassung informierte OB Dr. Hammer wie folgt:

 

Aktueller Sachstand Errichtung eigene Klärschlammentwässerung:

 

  • Der Baubeginn der Baumeisterarbeiten für das Gebäude sowie der Behälter für die Zwischenlagerung von Klärschlamm und Filtratwasser war im Juni 2023.

 

  • Die Stahlbetonarbeiten sind zwischenzeitlich abgeschlossen, die Baugrube ist aufgefüllt. Ab der 45. KW 2023 erfolgt die Montage der Stahlhalle, welche auf die Wände und die Decke des Lagerbehälters aufgesetzt wird. Es ist beabsichtigt die Arbeiten bis Ende 2023 abzuschließen.

 

  • Die Vorbereitungen für die Gewerke Elektro- und Maschinentechnik und die Erstellung der Ausführungspläne erfolgen direkt nach der Auftragsvergabe in der Stadtratssitzung.

Die Montage der maschinentechnischen Anlage sowie die Elektroinstallation sollen in der 6. KW 2024 beginnen.

Die Fertigstellung der Anlagentechnik soll in der 39. KW 2024 sein.

 

  • Bis zur Inbetriebnahme im Herbst 2024 muss der anfallende Klärschlamm weiterhin mobil entwässert und entsorgt werden.

 

  • Die Baukosten betragen ca. 3 Millionen Euro. Da bereits die meisten Gewerke ausgeschrieben und beauftragt sind, ist davon auszugehen, dass die Kosten eingehalten werden können.

 

       Die Baumaßnahme wird nach RZWas 2021 mit 70 % gefördert.

 

Vorteile der stationären Entwässerung

 

  • Entlastung der Kläranlage durch eine gleichmäßige Belastung. Dadurch können künftig ganzjährig die geforderten Ablaufwerte sicher eingehalten werden.

 

  • Geringere jährliche Kosten für die Eigenentwässerung (Ersparnis ca. 30.000 € pro Jahr)

 

 

  • Künftig günstigere Entsorgung des Klärschlammes, da längerfristig ausgeschrieben werden kann ( 5 – 10 Jahre) Auf vergleichbaren Anlagen z.B. Feuchtwangen konnten dadurch Einsparungen von 20.000.EUR pro Jahr erzielt werden.

 

 

Beschluss:

 

Es wird beschlossen, der Fa. Hofmockel, Rohr, den Auftrag über die Installation der elektrotechnischen Anlagen für den Neubau der Schlammentwässerung auf der Kläranlage Dinkelsbühl in Höhe von 163.321,65 EUR zu erteilen.