Sitzung: 18.10.2023 SR/010/2023
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt für den unter dem Sachverhalt
beschriebenen Geltungsbereich und die Darstellung des Planbereichs als
„Wohnbaufläche“ und damit die Aufstellung der 25. Änderung des
Flächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Das Verfahren zur 25.ten
FNP-Änderung ist parallel mit dem Bebauungsplan „Segringen –
Schellenheckfeld-West“ zu führen.