Sitzung: 21.11.2023 SR/011/2023
Vorlage: 2/039/2023
Beschluss:
Die Jahresrechnung 2022 der Stadt Dinkelsbühl entspricht den
Vorschriften des
§ 77 KommHV. Mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft des Haushaltsjahres 2022
der Stadt Dinkelsbühl besteht Einverständnis. Die Ergebnisse werden gebilligt,
auf Einwendungen gegen die Haushaltswirtschaft wird verzichtet, die
Jahresrechnung wird daher mit beiliegendem Ergebnis gem. Art. 102 GO
festgestellt.