Sitzung: 21.11.2023 SR/011/2023
Vorlage: 3/092/2023
Beate Herz vom Büro Godts hat die
Planungen in der Stadtratssitzung vorgestellt. Ziel der Planung ist, den
verfügbaren Platz bestmöglich zu nutzen. Die Gebäude werden versetzt von Norden
nach Süden ausgerichtet. Terrasse und Wohnen zeigt nach Osten und soll den
Anwohnern so die größtmögliche Privatsphäre bieten. Die gestalterische Vorgaben
der Tiny Häuser sind von der Stadt fest vorgegeben. Auch Größe, Höhe,
Außenfarbpalette und Pflanzvorgaben sind fixiert. Im östlichen Bereich der
Siedlung werden Stellplätze gebaut. Die Zufahrt zu den jeweiligen Parzellen ist
nur zum Be- und Entladen möglich. Vor den Grundstücken selbst darf nicht
geparkt werden. Im Garten sind Hochbeete und ein kleines Nebengebäude erlaubt.
Die Stadt Dinkelsbühl verkauft die Grundstücke.
Beschluss:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt
Dinkelsbühl beschließt die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes als
Vorentwurf in der Fassung vom 21. November 2023 – die
Flächennutzungsplanänderung wird im Übrigen im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan-Vorentwurf
Tiny-Haus-Wohngebiet „An der Krottenklinge” im Sinne von § 8 Abs. 3 Satz 1
BauGB durchgeführt.
Der Änderungsbereich
(Flächennutzungsplan) entspricht dem Geltungsbereich des aufgestellten
Bebauungsplanes. Die bisherige Darstellung „Grünfläche im engeren
Siedlungsbereich - Dauerkleingärten“ werden in „Wohnbaufläche“ mit
Berücksichtigung einer Eingrünung an der Nordgrenze geändert.
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt
Dinkelsbühl stimmt dem Vorentwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes in
der Fassung vom 21.11.2023 zu. Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die vorgezogene
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro in die Wege zu
leiten.