Beate Herz vom Büro Godts hat die Planungen in der Stadtratssitzung vorgestellt. Ziel der Planung ist, den verfügbaren Platz bestmöglich zu nutzen. Die Gebäude werden versetzt von Norden nach Süden ausgerichtet. Terrasse und Wohnen zeigt nach Osten und soll den Anwohnern so die größtmögliche Privatsphäre bieten. Die gestalterische Vorgaben der Tiny Häuser sind von der Stadt fest vorgegeben. Auch Größe, Höhe, Außenfarbpalette und Pflanzvorgaben sind fixiert. Im östlichen Bereich der Siedlung werden Stellplätze gebaut. Die Zufahrt zu den jeweiligen Parzellen ist nur zum Be- und Entladen möglich. Vor den Grundstücken selbst darf nicht geparkt werden. Im Garten sind Hochbeete und ein kleines Nebengebäude erlaubt. Die Stadt Dinkelsbühl verkauft die Grundstücke.

 

 

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl beschließt die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes als Vorentwurf in der Fassung vom 21. November 2023 – die Flächennutzungsplanänderung wird im Übrigen im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan-Vorentwurf Tiny-Haus-Wohngebiet „An der Krottenklinge” im Sinne von § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB durchgeführt.

 

Der Änderungsbereich (Flächennutzungsplan) entspricht dem Geltungsbereich des aufgestellten Bebauungsplanes. Die bisherige Darstellung „Grünfläche im engeren Siedlungsbereich - Dauerkleingärten“ werden in „Wohnbaufläche“ mit Berücksichtigung einer Eingrünung an der Nordgrenze geändert.

 

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl stimmt dem Vorentwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 21.11.2023 zu. Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die vorgezogene Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro in die Wege zu leiten.