Beschluss:

 

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl stimmt dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Tiny-Haus-Wohngebiet „An der Krottenklinge“ nebst den Textlichen Festsetzungen, der Begründung, dem Umweltbericht, dem Avifaunistischem Gutachten und dem Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung jew. in der Fassung vom 21.11.2023 zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die vorgezogene Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro in die Wege zu leiten.