Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt für den unter dem Sachverhalt beschriebenen Geltungsbereich und die Darstellung des Planbereichs als „Wohnbaufläche“ und damit die Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 21.11.2023. Das Verfahren zur 25. FNP-Änderung ist parallel mit dem Bebauungsplan „Segringen – Schellenheckfeld-West“ zu führen.