Sitzung: 21.11.2023 SR/011/2023
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt für den unter dem Sachverhalt
beschriebenen Geltungsbereich und die Darstellung des Planbereichs als
„Wohnbaufläche“ und damit die Aufstellung der 25. Änderung des
Flächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 21.11.2023. Das
Verfahren zur 25. FNP-Änderung ist parallel mit dem Bebauungsplan „Segringen –
Schellenheckfeld-West“ zu führen.