Beschluss:

 

Mit der Baumaßnahme besteht grundsätzlich Einverständnis. Hinsichtlich der Gestaltung der Dachgauben, der Altane und der Fenster im Erdgeschoss ist eine Tektur nachzureichen. Die Verglasung im Giebel ist zu entfernen. Die Tektur ist nochmals im Bauausschuss vorzustellen. Bezüglich der Breite der Gauben wird eine Abweichung von der Baugestaltungssatzung zugelassen. Das gemeindliche Einvernehmen wird zurückgestellt und erst erteilt, wenn die Überarbeitung vorgenommen wurde.