Beschluss:

Mit der Errichtung der Stellplätze besteht Einverständnis. Allerdings sind tatsächlich lediglich 2 Stellplätze möglich. Die Stellplätze müssen entweder in Rasengittersteinen oder als Rasenpflaster ausgeführt werden. Eine Abweichung von § 17 Abs. 2 der Dinkelsbühler Baugestaltungssatzung besteht Einverständnis