Beschluss:

An den von den SWD beim Bau des Kreisverkehrs Am Brühl im Außenverhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern von den SWD zu tragenden Kosten beteiligt sich die Stadt im Innenverhältnis mit einem Betrag von 100.000 € und mit 25 % an den Nebenkosten (Baustellen-Einrichtung).