Beschluss:

 

 

41. Sitzung des Stadtrates

Beschlussnummer: SR/20240124/Ö5

Ja 19  Nein 5  Anwesend 24 

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Tiny-Haus-Wohngebiet „An der Krottenklinge“ wird gemäß § 215 a Abs. 1, 3 BauGB nach im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB in der bis zum Ablauf des 31.12 2023 geltenden Fassung weitergeführt.

Der Bebauungsplan hat voraussichtlich keine erhebliche Umweltauswirkungen im Sinn des § 215 a Abs. 3 Satz 1BauGB.

 

 

 

 

41. Sitzung des Stadtrates

Beschlussnummer: SR/20240124/Ö5

Ja 14  Nein 10  Anwesend 24 

 

Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „ Segringen – Schellenheckfeld West“ soll eine umweltrechtliche Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 215 a Abs. 3 BauGB erfolgen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen und entsprechender Beschlussfassung im Stadtrat wird gemäß § 215 a Abs. 1, 3 BauGB das Verfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB in der bis zum Ablauf des 31.12 2023 geltenden Fassung weitergeführt.