Sitzung: 24.01.2024 SR/001/2024
Vorlage: RA/003/2024
Beschluss:
41.
Sitzung des Stadtrates |
Beschlussnummer: SR/20240124/Ö5 Ja 19 Nein 5 Anwesend 24 |
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans
Tiny-Haus-Wohngebiet „An der Krottenklinge“ wird gemäß § 215 a Abs. 1, 3 BauGB
nach im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB in der bis zum Ablauf des
31.12 2023 geltenden Fassung weitergeführt.
Der Bebauungsplan hat voraussichtlich keine erhebliche Umweltauswirkungen im Sinn des § 215 a Abs. 3 Satz 1BauGB.
41.
Sitzung des Stadtrates |
Beschlussnummer: SR/20240124/Ö5 Ja 14 Nein 10 Anwesend 24 |
Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „ Segringen
– Schellenheckfeld West“ soll eine umweltrechtliche Vorprüfung des Einzelfalls
gemäß § 215 a Abs. 3 BauGB erfolgen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen und
entsprechender Beschlussfassung im Stadtrat wird gemäß § 215 a Abs. 1, 3 BauGB
das Verfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB in der bis zum
Ablauf des 31.12 2023 geltenden Fassung weitergeführt.