Beschluss:

 

Der Wirtschaftsplan dient zur Kenntnis. Er wird in der vorgelegten Fassung in den Haushaltsplan der Stadt integriert und mit diesem beschlossen.

 

Es besteht Einverständnis, dass die eingestellten Beträge im Vermögensplan für erneuerbare Energien usw. als Einlage in die SWD PLUS GmbH & Co. KG bzw. SWD PLUS Verwaltungs GmbH bzw. GGD fließen werden.