Beschluss:

 

Der Einwand zum Gartenweg (Schreiben des Herrn Schürlein vom 17.05.2012 – mit drei Unterpunkten zur Begründung, Anlage 01) und der Einwand zur Einziehung Hinterackerweg (Piludu vom 10.02.2012, Anlage 02) dienen zur Kenntnis. Mit Verweis auf eine Kommentierung zum Thema Einziehung bzw. zu § 8 BayStrWG (vgl. Anlage 03) wird festgestellt, dass beim Gartenweg nur eine von zwei Seiten hinsichtlich der Erschließung landwirtschaftlicher Flächen und beim Hinterackerweg tatsächlich keine Erschließung gehindert – sondern allenfalls eine Spaziermöglichkeit verhindert wird.

 

 

Die Einwendungen sind nicht ausreichend begründet. Es wird daher folgendes verfügt.

 

Gegenstand der Einziehung bzw. Verfügung wird daher folgender Inhalt sein:

 

Þ         Teil-Einziehung: Feldweg „Birkenweg“ (Flst.Nr. 229 Gmkg. Waldeck) – F 1139
(betrifft das Anfangsteilstück bzw. die ersten 56 m)

Þ         Einziehung: Feldweg „Gartenweg“ (Flst.Nr. 346 Gmkg. Hellenbach) – F 298

Þ         Einziehung: Feldweg „Hinterackerweg“ (Flst.Nr. 263 gmkg. Hellenbach) – F 288

 

Zu Birkenweg (siehe – a):

 

Der Straßenzug Birkenweg wird nach der verbleibenden Länge von 144 m auf eine Strecke von 56 m (Anfangsteilstück, bis auf 5 m Restlänge von Flst.Nr. 229/1 mit Übergang zu Flst. 229 Gmkg. Waldeck) eingezogen - nach der Einziehung wird der Anfangspunkt (s. Fettdruck) und damit die Strecke neu beschrieben und erhält u.a. in Spalte 6 unter Bemerkungen einen Eintrag:

 

(Kopfzeile: Öffentlicher Feld- und Waldweg  - nicht ausgebaut – Bestandsverzeichnis Blatt - Nr. 1139

 

Änderung in Spalte 2

Bezeichnung des Straßenzuges:                1) Birkenweg

Flst.Nr.:                                                                  2) 229, 229/1 Gmkg. Waldeck

Anfangspunkt:                                   3) Zwischen den Flst.Nrn. 221 und 242 Gmkg.
                                                                              Waldeck bzw. auf Flst. 229/1 Gmkg. Waldeck auf
                                                                              Höhe der Verlängerung der Ostgrenzen der
                                                                              Flst.Nrn. 221 und 242 Gmkg. Waldeck


Endpunkt:                                                           4) nach 144 m bzw. an der Ostgrenze des Waldgrundstückes - Flst. 218 Gmkg. Waldeck zwischen Flst. 228 und 230 Gmkg. Waldeck

 

Änderung in Spalte 4 (Teilstrecke bis km):           0,144  (statt 0,200– die Zahl 0,200 wird rot gestrichen)

 

Eintrag in Spalte 6

Bemerkungen:                                                    eingezogen (56 m) mit Beschluss des Bau- Grundstücks und Umweltausschusses bzw. Verfügung zum 13. Juni 2012

 

Zu Gartenweg (siehe - b) und Hinterackerweg (siehe - c):

Beide Wege sind entsprechend der Vorschriften hinsichtlich Eintragungsverfügung und zum Abschließen der Bestandskarten vollständig abzuschließen.

 

Die Verfügung zur (Teil-) Einziehung der drei Wege ergeht mit heutigen Beschluss und sollen mit Wirkung zum 20.07.2012 wirksam werden