Beschluss:

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Segringen – Schellenheckfeld West“ wird gemäß § 215 a Abs. 1, 3 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB in der bis zum Ablauf des 31.12 2023 geltenden Fassung weitergeführt.

Der Bebauungsplan hat voraussichtlich keine erhebliche Umweltauswirkungen im Sinn des § 215 a Abs. 3 Satz 1 BauGB.