Sitzung: 20.02.2024 SR/002/2024
Vorlage: 3/010/2024
Beschluss:
Das Verfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplans „Segringen – Schellenheckfeld West“ wird gemäß §
215 a Abs. 1, 3 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB in der bis
zum Ablauf des 31.12 2023 geltenden Fassung weitergeführt.
Der Bebauungsplan
hat voraussichtlich keine erhebliche Umweltauswirkungen im Sinn des § 215 a
Abs. 3 Satz 1 BauGB.