Sitzung: 20.02.2024 SR/002/2024
Vorlage: 3/013/2024
Beschluss:
Der Stadtrat billigt den Vorentwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 20.02.2024 im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Rauhe Alp“ und beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden (vgl. § 2 Abs. 2 BauGB).
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes entspricht
dem Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Freiflächenanlage
Rauhe Alp“.
Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt frühzeitig durch ortsübliche Bekanntmachung in der Zeitung und durch die Veröffentlichung der Bekanntmachung auf der Homepage der Stadt Dinkelsbühl (Internetadresse: www.dinkelsbuehl.de/deutsch/alle/stadt-dinkelsbuehl/bauleitplanverfahren/).
Die Unterrichtung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird
vom Planungsbüro durchgeführt.