Sitzung: 20.02.2024 SR/002/2024
Vorlage: 3/017/2024
Beschluss:
Abwägung
Der Stadtrat stimmt den
formulierten Beschlussvorschlägen lt. der Abwägung in der Anlage 01 als
Erklärung der Stadt gegenüber den Einwendungen aus der Öffentlichkeit, den
Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Abwägung
zu. Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller
planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der frühzeitigen
öffentlichen Auslegung gegenüber dem Plan-Vorentwurf zum Bebauungsplan
„Gaisfeld IV – BA 2“ vorgebrachten Einwendungen und Bedenken hinreichend
gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Die
schutzwürdigen Interessen der Betroffenen wurden in einen gerechten Ausgleich
und in ein ausgewogenes Verhältnis zu den Allgemeininteressen gebracht. Die lt.
der Anlage 01 beschriebenen Stellungnahmen sind die Antwort des Stadtrates auf
die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen der Öffentlichkeit und der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung – und damit Bestandteil des
vorliegenden Beschlusses.
Billigung
Der Stadtrat Dinkelsbühl billigt den Entwurf zum Bebauungsplan Gaisfeld IV – Bauabschnitt 2“ mit
integriertem Grünordnungsplan (Anlage 02) in der Fassung vom 20.02.2024
Öffentliche Auslegung
Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs.
2 BauGB) mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) für den Bebauungsplan „Gaisfeld IV – BA 2“ durchzuführen.
Die öffentliche Auslegung erfolgt durch ortsübliche
Bekanntmachung in der Zeitung und durch die Veröffentlichung der Bekanntmachung
auf der Homepage der Stadt Dinkelsbühl. Die Planunterlagen können im Rathaus
bzw. im Stadtbauamt eingesehen werden. Aber auch auf der Internetseite der
Stadt Dinkelsbühl können sowohl der Planentwurf mit integriertem
Grünordnungsplan als auch die Begründung mit Umweltbericht, die Abwägung des
Stadtrates zu den Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, die Abwägung des
Stadtrates zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange,
die Artenschutzrechtliche Prüfung (saP), das
aktualisierte Artenschutzrechtliche Maßnahmen- und Monitoringkonzept, das
Schallschutzgutachten des Ingenieurbüros Sorge, die FFH-Verträglichkeitsprüfung
und das Monitoring zum Erfolg hinsichtlich der Aussiedlung der Knoblauchkröte
2023 / 2024
jew. als pdf-Dokument während der Auslegungszeit eingesehen
werden (Internetadresse: www.dinkelsbuehl.de/deutsch/alle/stadt-dinkelsbuehl/bauleitplanverfahren/). Die Bekanntmachung enthält Angaben
dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind zeitgleich von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten und über Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung zu informieren (Behördenbeteiligung).