Sitzung: 20.02.2024 SR/002/2024
Vorlage: 3/018/2024
Beschluss:
Abwägung
Der Stadtrat stimmt den
formulierten Beschlussvorschlägen lt. der Abwägung (Anlage 01) als Erklärung
der Stadt gegenüber den Einwendungen aus der Öffentlichkeit, den Behörden und
den sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Abwägung zu. Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller
planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der frühzeitigen
öffentlichen Auslegung gegenüber dem Plan-Vorentwurf zur 23.
Flächennutzungsplanänderung vorgebrachten Einwendungen und Bedenken hinreichend
gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Die
schutzwürdigen Interessen der Betroffenen wurden in einen gerechten Ausgleich
und in ein ausgewogenes Verhältnis zu den Allgemeininteressen gebracht. Die lt.
der Anlagen 01 beschriebenen Stellungnahmen sind die Antwort des Stadtrates auf
die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen der Öffentlichkeit und der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung – und damit Bestandteil des
vorliegenden Beschlusses.
Billigung
Der Stadtrat Dinkelsbühl billigt den Entwurf der 23. Änderung
des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan zur Darstellung
einer Wohnbachfläche, einer gemischten Baufläche und einer Sonderbaufläche
(Anlage 02) in der Fassung vom 20.02.2024.
Öffentliche Auslegung
Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs.
2 BauGB) mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) sowie die Beteiligung der
Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) für die 23. Änderung des
Flächennutzungsplanes durchzuführen.
Über die öffentliche Auslegung wird durch ortsübliche
Bekanntmachung in der Zeitung und durch die Veröffentlichung der Bekanntmachung
auf der Homepage der Stadt Dinkelsbühl informiert. Der Planentwurf als auch die
Begründung und der Umweltbericht, die Abwägung des Stadtrates zu den
Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen können im
Übrigen während der Auslegungszeit von einem Monat nicht nur im Rathaus,
sondern auch auf der Internetseite der Stadt Dinkelsbühl unter www.dinkelsbuehl.de/deutsch/alle/stadt-dinkelsbuehl/bauleitplanverfahren/ eingesehen werden.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind zeitgleich von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten und über Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung zu informieren (Behördenbeteiligung).