Sitzung: 20.02.2024 SR/002/2024
Vorlage: 3/019/2024
Beschluss:
Abwägung
Der Stadtrat stimmt den
formulierten Beschlussvorschlägen lt. der Abwägung in der Anlage 01 als
Erklärung der Stadt gegenüber den Einwendungen der Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Abwägung zu. Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten
Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der frühzeitigen öffentlichen Auslegung
gegenüber dem Plan-Vorentwurf zum Bebauungsplan „Tiny-Haus Wohngebiet an der Krottenklinge“ vorgebrachten Einwendungen und Bedenken
hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden.
Die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen wurden in einen gerechten
Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis zu den Allgemeininteressen
gebracht. Die lt. der Anlage 01 beschriebenen Stellungnahmen sind die Antwort
des Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung – und damit Bestandteil des
vorliegenden Beschlusses.
Billigung
Der Stadtrat Dinkelsbühl billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Tiny-Haus Wohngebiet an der
Krottenklinge“ (Anlage 02) in der Fassung vom 20.02.2024
Öffentliche Auslegung
Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs.
2 BauGB) mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) für den Bebauungsplan „Tiny-Haus Wohngebiet an der Krottenklinge“ durchzuführen.
Die öffentliche Auslegung erfolgt durch ortsübliche
Bekanntmachung in der Zeitung und durch die Veröffentlichung der Bekanntmachung
auf der Homepage der Stadt Dinkelsbühl. Die Planunterlagen können im Rathaus
bzw. im Stadtbauamt eingesehen werden. Aber auch auf der Internetseite der
Stadt Dinkelsbühl können sowohl der Planentwurf mit den textlichen Festsetzung,
der Begründung, der Vorprüfung des Einzelfalls nach Anlage 2 BauGB, das
Avifaunistische Gutachten, der Fachbeitrag zur speziellen
artenschutzrechtlichen Prüfung, die Abwägung des Stadtrates zu den
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
jew. als pdf-Dokument während der Auslegungszeit eingesehen
werden (Internetadresse: www.dinkelsbuehl.de/deutsch/alle/stadt-dinkelsbuehl/bauleitplanverfahren/). Die Bekanntmachung enthält Angaben
dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind zeitgleich von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten und über Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung zu informieren (Behördenbeteiligung).