Im Zuge der Beratung von Unterabschnitt 4331 (Soziale Sicherung –Sozialfälle; Räumungen udgl.) sieht Stadtrat Klaus Huber politischen Handlungsbedarf und damit einhergehend für Obdachlosenunterkünfte eine Mittelbereitstellung in der Finanzplanung für erforderlich.

 

Stadtrat Robert Tafferner bittet, bei der Erneuerung der Straßen Drysatz/Unterer Mauerweg/Fischergäßlein (Unterabschnitt 6161 Vermögenshaushalt) in der Planung ein barrierefreies Gehband zu berücksichtigen und sieht darüber hinaus eine finanzielle Beteiligung der Bauträger an den Kosten für angebracht.

 

Während der Beratung werden nachfolgende Fragen gestellt, welche von der Verwaltung wie folgt beantwortet werden:

 

·         Hst. 0.2901.1720 Schülerbeförderung: Warum erfolgte im HJ 2022 keine Kostenbeteiligung durch den Landkreis Ansbach?

Die Kostenbeteiligung des Landkreises Ansbach an der Schülerbeförderung (insbesondere gemeinsame Beförderung von Wirtschafts- und Gymnasialschülern) wurde bis einschließlich dem HJ 2022 jährlich von der Hst. 0.2901.6390 abgesetzt, seit dem HJ 2023 wird diese als Einnahme auf der Hst. 0.2901.1720 gebucht. Es wurde versäumt, die Auswirkungen der geänderten Abwicklung der Erstattung durch den Landkreis sowie den darüber hinaus eingetretenen Anstieg der Beförderungskosten bei der Mittelveranschlagung unter der Hst. 0.2901.6390 (Kosten der gesetzlich notwendigen Schülerbeförderung) zu berücksichtigen, die Ausgabeansätze sind jährlich um je 100.000 € zu niedrig veranschlagt. Aufgrund der auch im Haushalt nicht eingestellten, kürzlich erzielten Mehreinnahme aus der Versicherungsleistung Brandschaden Bauhof empfiehlt die Verwaltung, aus pragmatischen Gründen auf eine Änderung im Haushaltsgefüge 2024 zu verzichten und die veränderte Situation in künftigen Haushaltsjahren zu beachten.

 

·         Hst. 0.7200.6360 und .7180 Grüngutentsorgung: Nachgefragt wird, ob unter diesen Haushaltsstellen der gleiche Sachverhalt doppelt veranschlagt wurde?

Seit dem HJ 2023 erfolgt die finanzielle Abwicklung der Grüngutentsorgung Wertstoffhof über die Hst. 0.7200.6360. Bedauerlicherweise wurde diese Änderung im HJ 2024 nicht wie im Vorjahr berücksichtigt, sondern irrtümlich unter der Hst. 0.7200.7180 der Mittelbedarf für die Jahre 2024 bis 2027 in Höhe von je 20.000 € doppelt veranschlagt. Die Verwaltung empfiehlt auch hier, aus pragmatischen Gründen auf eine Änderung im Haushaltsgefüge 2024 zu verzichten und in künftigen Haushaltsjahren einen Mittelansatz von 0 € vorzunehmen / die Haushaltsstelle zu löschen.

 

·         Hst. 0.7902.6329 Fischerntewoche: Hinterfragt wird, warum der Ansatz für Sonstiger verschiedener Betriebsaufwand im Vergleich früherer Jahre auf 10.000 € angehoben wurde?

Der Mittelansatz wurde gegenüber dem Jahr 2022 (8.000 €) in den Folgejahren 2023 und 2024 auf 10.000 € angehoben. Beweggrund ist die finanzielle Mittelbereitstellung für eine mögliche Neukonzeptierung der Fischerntewoche.

 

·          Hst. 0.7391.6799 Märkte Weihnachten: Hinterfragt wird, warum der Ansatz für die Leistungen des Bauhofes (Innere Verrechnungen: Sonstige Betriebsleistungen) ab dem Jahr 2024 stark angehoben wurde und warum in den Vorjahren in der dargestellten Größenordnung (mit Ergebnis 2023) Leistungen angefallen sind?

Verbucht werden die tatsächlich erbrachten Leistungen des Bauhofes anhand von Arbeitszeitaufzeichnungen. Im HJ 2022 wurde die Haushaltsstelle mit 16.048,50 € und im HJ 2023 mit: 23.752,88 € belastet. Nach der Zusammenstellung der Stundenaufzeichnungen des Bauhofes entfielen im Jahr 2023 davon lediglich ca. 5.600 € auf die Durchführung des Weihnachtsmarktes im engeren Sinn (insb. Umsetzung verkehrsrechtlicher Anordnungen, Kanalreinigung, Laubarbeiten/Reinigung Stadtpark, Wegverbreiterung, Splitt, Sperrung, Transport Stromaggregat). Der weitaus größere Anteil entfiel insbesondere auf Tätigkeiten für Abbau und Aufbau der Weihnachtsbeleuchtung, Weihnachtsdekoration und den Weihnachtsbaum. Im Jahr 2024 ist eine Neukalkulation der Bauhofleistungen vorgesehen. Aufgrund Tariferhöhung und hoher Investitionen ist mit einem deutlichen Anstieg der Verrechnungssätze zu rechnen. Wie ausgeführt werden auch in den Jahren 2024 bis 2027 (Ansatz je 37.700 €) letztlich die tatsächlich erbrachten Leistungen wertmäßig verbucht.

 

 

Beschluss:

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2024 der Stadt Dinkelsbühl wird zustimmend an den Stadtrat zur abschließenden Beschlussfassung weitergeleitet.