Beschluss:

 

§37 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Dinkelsbühl vom 06.05.2020 erhält folgende neue Fassung:

 

 

§37

Art der Bekanntmachung

 

(1)          1Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Stadt zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung digital über das Internet unter https://www.dinkelsbuehl.de/deutsch/alle/rathaus-buerger/amtl-bekanntmachungen bekanntgegeben wird. 2Die Bekanntgabe auf dieser Internetseite erfolgt erst, wenn die Satzung oder Verordnung in der Verwaltung niedergelegt ist. 3Sie wird frühestens nach 14 Tagen wieder gelöscht. 4Es wird schriftlich oder elektronisch festgehalten, wann die digitale Bekanntgabe auf der Internetseite öffentlich verfügbar war und wann sie wieder gelöscht wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.

(2)          Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art amtlich bekannt gemacht, so wird hierauf über das Internet unter der öffentlich zugänglichen Internetseite nach Absatz 1 Satz 1 hingewiesen.

 

 

Diese Änderung tritt am 20.04.2024 in Kraft.