Sitzung: 17.04.2024 SR/004/2024
Vorlage: 1/011/2024
Beschluss:
§37 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Dinkelsbühl vom 06.05.2020 erhält folgende neue Fassung:
§37
Art der Bekanntmachung
(1)
1Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich
bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Stadt zur Einsichtnahme
niedergelegt werden und die Niederlegung digital über das Internet unter https://www.dinkelsbuehl.de/deutsch/alle/rathaus-buerger/amtl-bekanntmachungen bekanntgegeben wird. 2Die Bekanntgabe auf
dieser Internetseite erfolgt erst, wenn die Satzung oder Verordnung in der
Verwaltung niedergelegt ist. 3Sie wird frühestens nach 14 Tagen
wieder gelöscht. 4Es wird schriftlich oder elektronisch
festgehalten, wann die digitale Bekanntgabe auf der Internetseite öffentlich
verfügbar war und wann sie wieder gelöscht wurde; dieser Vermerk wird zu den
Akten genommen.
(2)
Wird eine
Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere in
Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art amtlich bekannt gemacht, so wird hierauf über
das Internet unter der öffentlich zugänglichen Internetseite nach Absatz 1 Satz
1 hingewiesen.
Diese Änderung tritt am 20.04.2024 in Kraft.