Beschluss:

Mit dem Fahrzeugkauf besteht grundsätzlich Einverständnis. Nach Verabschiedung des Haushalts 2016, der in der Finanzplanung entsprechende Mittel vorsieht, und erfolgter Bewilligung durch die Regierung von Mittelfranken kann die Ausschreibung des Fahrzeuges erfolgen. Die Anschaffungskosten sind dann im Haushaltsjahr 2017 und 2018 bereitzustellen.