Sitzung: 04.07.2012 BGUA/005/2012
Vorlage: VI/042/2012
Beschluss:
Mit der Baumaßnahme besteht Einverständnis. Die Fenster sind nach der Baugestaltungssatzung auszubilden Die Abweichung von der Baugestaltungssatzung hinsichtlich der Gaubenbreite wird zugelassen.