Sitzung: 24.02.2016 SR/002/2016
Vorlage: 3/024/2016
Beschluss:
Der
Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem
Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Planentwurf des
Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Wassertrüdinger Straße Nord" mit
Grünordnungs-plan vorgebrachten Einwendungen und Bedenken, hinreichend
gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Die schutzwürdigen
Interessen der Betroffenen wurden in einem gerechten Ausgleich und in ein
ausgewogenes Verhältnis zu den Allgemeininteressen gebracht. Die lt. der Anlage
(01) beschriebenen Stellungnahmen jeweils in der rechten Spalte sind die
Antwort des Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der
öffentlichen Auslegung gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die Antworten bzw. Stellungnahmen
des Stadtrates sind Bestandteil des Beschlusses.
Die
vom Ingenieurbüro Heller, Schernberg 30, 91567 Herrieden, gefertigte 6.
Änderung des Flächennutzungsplanes vom 24.07.2013, geändert am 25.05.2014 und
25.11.2015, jetzt in der Fassung vom 24.02.2016 (Anlage 02) mit Begründung
(Anlage 04), Umweltbericht (Anlage 06) und Grünordnungsplan (jew. i. d. F. vom
24.02.2016, Anlage 07) wird hiermit verbindlich festgestellt.
Der
Planentwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Wassertrüdinger Straße
Nord" (Anlage 03) i.V. mit der Begründung (Anlage 05), dem Umweltbericht
(Anlage 06) und Grünordnungsplan (Anlage 07) jew. in der Fassung vom 24.02.2016
wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Als Inhalt der Satzung zu
diesem Beschluss (Sitzungsvorlage) gilt der Satzungstext im Bebauungsplan vom
24.02.2016 i.V. mit Begründung, Umweltbericht und der Grünordnungsplan jew. in
der Fassung vom 24.02.2016.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Hinweise und
Einwände vorgebracht haben, sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
einschließlich Begründung und Umweltbericht der Regierung von Mittelfranken zur
Genehmigung vorzulegen.
Die
Verwaltung wird weiter beauftragt, den Bebauungsplan (nach Genehmigung der
Flächennutzungsplanänderung durch die Regierung von Mittelfranken) in der
Fränkischen Landeszeitung ortsüblich bekannt zu machen und damit in Kraft zu
setzen..