Beschluss:

Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Planentwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Wassertrüdinger Straße Nord" mit Grünordnungs-plan vorgebrachten Einwendungen und Bedenken, hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen wurden in einem gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis zu den Allgemeininteressen gebracht. Die lt. der Anlage (01) beschriebenen Stellungnahmen jeweils in der rechten Spalte sind die Antwort des Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die Antworten bzw. Stellungnahmen des Stadtrates sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Die vom Ingenieurbüro Heller, Schernberg 30, 91567 Herrieden, gefertigte 6. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 24.07.2013, geändert am 25.05.2014 und 25.11.2015, jetzt in der Fassung vom 24.02.2016 (Anlage 02) mit Begründung (Anlage 04), Umweltbericht (Anlage 06) und Grünordnungsplan (jew. i. d. F. vom 24.02.2016, Anlage 07) wird hiermit verbindlich festgestellt.

 

Der Planentwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Wassertrüdinger Straße Nord" (Anlage 03) i.V. mit der Begründung (Anlage 05), dem Umweltbericht (Anlage 06) und Grünordnungsplan (Anlage 07) jew. in der Fassung vom 24.02.2016 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Als Inhalt der Satzung zu diesem Beschluss (Sitzungsvorlage) gilt der Satzungstext im Bebauungsplan vom 24.02.2016 i.V. mit Begründung, Umweltbericht und der Grünordnungsplan jew. in der Fassung vom 24.02.2016.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Hinweise und Einwände vorgebracht haben, sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht der Regierung von Mittelfranken zur Genehmigung vorzulegen.

 

Die Verwaltung wird weiter beauftragt, den Bebauungsplan (nach Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch die Regierung von Mittelfranken) in der Fränkischen Landeszeitung ortsüblich bekannt zu machen und damit in Kraft zu setzen..