Sitzung: 02.03.2016 BGUA/002/2016
Vorlage: 3/030/2016
Beschluss:
Mit der Baumaßnahme besteht Einverständnis. Für die Wohnnutzung im OG wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung zugelassen.