Beschluss:

Mit der Baumaßnahme (Variante 1 – 4-Geschossigkeit) besteht Einverständnis.

Die Baugenehmigung wird erst erteilt, wenn durch ein Lärmschutzgutachten nachgewiesen wurde, dass die geplante Nutzung auf dem Grundstück Flur-Nr. 2033/2034 (Kino-Gastronomie) einschließlich des durch den dadurch bedingten an- und abfahrenden Verkehr wegen der geplanten Hotelnutzung auf Flur-Nr. 1857 keinen Einschränkungen unterworfen wird.