Beschluss:

Der Antrag wird zurückgestellt.

Der Antragsteller wird gebeten die vorlegte Planung zu überarbeiten. Folgende Befreiungen sind für das Gremium denkbar:

  1. Von der 2-Geschossigkeit
  2. Von der Überschreitung der Baugrenze, wenn ein Mindestabstand zum ausgemarkten städtischen Grundstück von 3 Metern eingehalten wird.
  3. Die erforderlichen Stellplätze müssen auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden.