Sitzung: 12.04.2016 BGUA/003/2016
Vorlage: 3/042/2016
Beschluss:
Der Antrag wird zurückgestellt.
Der Antragsteller wird gebeten die vorlegte Planung zu überarbeiten. Folgende Befreiungen sind für das Gremium denkbar:
- Von der 2-Geschossigkeit
- Von der Überschreitung der Baugrenze, wenn ein Mindestabstand zum ausgemarkten städtischen Grundstück von 3 Metern eingehalten wird.
- Die erforderlichen Stellplätze müssen auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden.