Beschluss:

 

 

1. Die Gebührenordnung der Städtischen Musikschule wird mit Wirkung zum 01.09.2016 entsprechend dem als Anlage beigefügten Entwurf neu gefasst, die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Die bisher geltende Gebührenordnung tritt zum 31.08.2016 außer Kraft.

 

2. Ab dem 01.09.2017 werden die Gebühren jährlich, jeweils zum 01.09., um 2 % erhöht und die Beträge jeweils auf volle Euro aufgerundet.

 

3. Hinsichtlich der Tarife auswärtiger Schüler wird der Verwaltung ggf. für einen über den 01.09.2016 hinausgehenden Zeitraum ein Umsetzungsermessen eingeräumt.