Sitzung: 27.04.2016 SR/004/2016
Vorlage: 3/045/2016
Beschluss:
Der
Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem
Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Planentwurf des
Bebauungsplanes "Gewerbe- und Industriegebiet Waldeck - Ost" mit
Grünordnungsplan vorgebrachten Einwendungen und Bedenken, hinreichend
gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Die schutzwürdigen
Interessen der Betroffenen wurden in einem gerechten Ausgleich und in ein
ausgewogenes Verhältnis zu den Allgemeininteressen gebracht. Die lt. der Anlage
beschriebenen Stellungnahmen jeweils in der rechten Spalte sind die Antwort des
Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung
gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die Antworten bzw. Stellungnahmen des Stadtrates sind
Bestandteil des Beschlusses.
Die
vom Ingenieurbüro Heller, Schernberg 30, 91567 Herrieden, gefertigte 9.
Änderung des Flächennutzungsplanes vom 28.05.2014, geändert am 25.11.2015 jetzt
in der Fassung vom 27.04.2016 mit Begründung, Umweltbericht und
Grünordnungsplan (i. d. F. vom 27.04.2016) wird hiermit verbindlich
festgestellt.
Der
Planentwurf des Bebauungsplanes "Gewerbe- und Industriegebiet Waldeck -
Ost" mit Begründung, Umweltbericht und Grünordnungsplan in der Fassung vom
27.04.2016 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Als Inhalt der
Satzung gilt der Satzungstext der Sitzungsvorlage bzw. der Bebauungsplan mit
Begründung, Umweltbericht und der Grünordnungsplan in der Fassung vom
27.04.2016.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Hinweise und
Einwände vorgebracht haben, sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes
einschließlich Begründung und Umweltbericht der Regierung von Mittelfranken zur
Genehmigung vorzulegen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan, nach Genehmigung der
Flächennutzungsplanänderung in der Fränkischen Landeszeitung ortsüblich bekannt
zu machen und der Regierung von Mittelfranken gemäß § 10 Abs. 2 BauGB
anzuzeigen.