Sitzung: 25.07.2012 SR/005/2012
Vorlage: VI/045/2012
Beschluss:
Mit der oben genannten Baumaßnahme besteht im Grundsatz Einverständnis. Mit der Bürgerschaft ist vor Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens im Rahmen einer Ortsteilversammlung zu sprechen.