Beschluss:

Mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft des Haushaltsjahres 2014 der Stadt Dinkelsbühl besteht Einverständnis. Die Ergebnisse werden gebilligt, auf Einwendungen gegen die Haushaltswirtschaft wird verzichtet, der Stadtrat erteilt die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 2 GO.