Beschluss:

 

Der Stadtrat stimmt den in den Anlagen 1.1 und 1.2 bzw. 2.1 und 2.2 formulierten Erwiderungen/Abwägungen zu den im Rahmen der frühzeitigen bzw. der förmlichen Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zu. Die in den Anlagen 1.1 und 1.2 bzw. 2.1 und 2.2 formulierten Erwiderungen/Abwägungen gelten als Antwort des Stadtrates und sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Der Stadtrat von Dinkelsbühl stellt den Planentwurf in der Fassung vom 24.02.2016 mit den am heutigen Tage (29.06.2016) beschlossenen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen fest. Der Plan erhält das Datum vom 29.06.2016.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der festgestellten Planunterlagen in der Fassung vom 29.06.2016 bei der Regierung von Mittelfranken (Sachgebiet 34) die Plangenehmigung gemäß § 10 Abs. 2 BauGB einzuholen.

 

Anschließend ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB die Erteilung der durch die Regierung von Mittelfranken erfolgten Genehmigung öffentlich bekannt zu machen.

 

Die beteiligten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Nachbargemeinden bzw. Privatpersonen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von den am 29.06.2016 gefassten Beschlüssen in Kenntnis zu setzen.