Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Vorhabens bezogenen Bebauungsplans Sondergebiet „Biogasanlage“ auf dem o.g. Grundstück. Gleichzeitig wird beschlossen den Flächennutzungsplan für dieses Grundstück im Parallelverfahren zu ändern.

 

Sollte das Landratsamt im Rahmen eines BImSch-Verfahrens eine Einzelgenehmigung erteilen, gilt das gemeindliche Einvernehmen als erteilt.