Beschluss:

 

Mit der Baumaßnahme besteht Einverständnis. Hinsichtlich der Gestaltung muss sich das Gebäude in die Umgebungsbebauung einfügen. Der Scheunencharakter des Neubaus muss gewahrt sein. Die Dachneigung hat entsprechend der vorgelegten Skizzen zu erfolgen (ca. 45 Grad).