Beschluss:

 

Mit dem Entwurf des LEP besteht grundsätzlich Einverständnis. Es wird gebeten, die Ausnahmeklausel für Grundzentren bei Einzelhandelsgroßprojekte (unter 5.2.1 des LEP-E) zu streichen. Im Übrigen schließt sich die Stadt der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes an.