Beschluss:

 

  1. Das gemeindliche Einvernehmen für die o.g. Baumaßnahmen wird erteilt.
  2. Die Änderung des Flächennutzungsplanes für die betroffenen Grundstücke in ein Sondergebiet Windkraft wird beschlossen (Änderungsbeschluss).
  3. Der Regionale Planungsverband wird gebeten, diese Fläche als Vorrangfläche für Windkraft im Regionalplan auszuweisen.