Beschluss:

Mit der vorstehenden Erhöhung der gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen nach
§ 82 Abs. 3 SGB XI, §§ 74 ff AVSG i. d. Fassung v. 08.12.2015 für das Pflegeheim der Hospitalstiftung Dinkelsbühl zum 01.01.2017 besteht Einverständnis.