Beschluss:

 

Zur Umsetzung der Auflage wurde in Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken im Flächennutzungsplan auf die möglichen Immissionsbelastungen hingewiesen und die nördliche Erweiterungsfläche mit dem Planzeichen 15.6 (Umgrenzung der Fläche für Nutzungsbeschränkungen oder Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen des BImSchG) gekennzeichnet.

 

Der Stadtrat stimmt der o. g. Auflage zu und beschließt die (9.) Flächennutzungsplanänderung für das Gebiet "Gewerbe- und Industriegebiet Waldeck-Ost“ mit den von der Regierung geforderten Hinweise im Plan, in der Legende und bei den Verfahrensvermerken.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung in der Fränkischen Landeszeitung (auch mit Hinweis auf die Auflage) ortsüblich bekannt zu machen und der Regierung von Mittelfranken gemäß § 10 Abs. 2 BauGB anzuzeigen.

 

Mit Bekanntmachung wird die 09. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.