1.       Der Stadtrat fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (12. FNP-/LSP-Änderung). Die 12. Änderung umfasst die im Sachbericht beschriebenen drei Änderungsbereiche („ÄB“).

2.       Durchgeführt wird das durch das BauGB vorgegebene zweistufige Regelverfahren mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bzw. der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, sowie mit der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. mit der Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.