Sitzung: 30.11.2016 SR/010/2016
Vorlage: 3/091/2016
Beschluss:
Für den im
Vorentwurf in der Fassung vom 30.11.2016 dargestellten Bereich wird nach § 2
Abs. 1 BauGB der Vorhabenbezogene Bebauungsplan
„Ellwanger Straße“
mit
integriertem Grünordnungsplan und parallel dazu die 13. Änderung des
Flächennutzungsplanes lt. Planentwurf vom 30.11.2016 aufgestellt.
Der
Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der 13. Änderung des
Flächennutzungsplanes ist dargestellt in den heute vorgelegten Planvorentwürfen
vom 30.11.2016.
Das nach dem
Baugesetzbuch (BauGB) erforderliche Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes ist im Parallelverfahren zusammen mit der 13. Änderung des
Flächennutzungsplanes durchzuführen. Grundlage des Verfahrens sind die
Planvorentwürfe vom 30.11.2016. Der Aufstellungsbeschluss ist umgehend
bekanntzumachen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1
BauGB wird in Form einer Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung der Planung durchgeführt. In der gleichen Zeit sind gem. § 4 Abs. 1
BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, entsprechend zu
unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang
und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.
Der
Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Ellwanger Straße“ und die 13. Änderung des
Flächennutzungsplanes werden gem. den Bestimmungen des Baugesetzbuches im
qualifizierten Verfahren aufgestellt.