Beschluss:

Für den im Vorentwurf in der Fassung vom 30.11.2016 dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB der Vorhabenbezogene Bebauungsplan

 

„Ellwanger Straße“

 

mit integriertem Grünordnungsplan und parallel dazu die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes lt. Planentwurf vom 30.11.2016 aufgestellt.

 

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist dargestellt in den heute vorgelegten Planvorentwürfen vom 30.11.2016.

 

Das nach dem Baugesetzbuch (BauGB) erforderliche Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist im Parallelverfahren zusammen mit der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Grundlage des Verfahrens sind die Planvorentwürfe vom 30.11.2016. Der Aufstellungsbeschluss ist umgehend bekanntzumachen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt. In der gleichen Zeit sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, entsprechend zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

 

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Ellwanger Straße“ und die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes werden gem. den Bestimmungen des Baugesetzbuches im qualifizierten Verfahren aufgestellt.