Sitzung: 25.01.2017 BGUA/001/2017
Vorlage: 3/004/2017
Beschluss:
Mit der Bauvoranfrage besteht im Grundsatz Einverständnis, Details sind mit dem Stadtbauamt abzustimmen. Bezüglich der Erschließung ist eine entsprechende Erschließungsvereinbarung abzuschließen.