Beschluss:

 

Die Jahresrechnung 2015 der Stadt Dinkelsbühl entspricht den Vorschriften des
§ 77 KommHV. Mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft des Haushaltsjahres 2015 der Stadt Dinkelsbühl besteht Einverständnis. Die Ergebnisse werden gebilligt, auf Einwendungen gegen die Haushaltswirtschaft wird verzichtet. Sie wird daher mit beiliegendem Ergebnis festgestellt, der Stadtrat erteilt die Entlastung gem. Art. 102 GO.