Sitzung: 22.02.2017 SR/002/2017
Vorlage: 2/007/2017
Beschluss:
Die Jahresrechnung 2015 der Stadt Dinkelsbühl entspricht den
Vorschriften des
§ 77 KommHV. Mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft des Haushaltsjahres 2015
der Stadt Dinkelsbühl besteht Einverständnis. Die Ergebnisse werden gebilligt,
auf Einwendungen gegen die Haushaltswirtschaft wird verzichtet. Sie wird daher
mit beiliegendem Ergebnis festgestellt, der Stadtrat erteilt die Entlastung
gem. Art. 102 GO.