Beschluss:

Die Jahresrechnung 2015 der Hospitalstiftung entspricht den Vorschriften des

§ 77 KommHV. Mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft des Haushaltsjahres 2015 der Hospitalstiftung besteht Einverständnis. Die Ergebnisse werden gebilligt, auf Einwendungen gegen die Haushaltswirtschaft wird verzichtet. Sie wird daher mit beiliegendem Ergebnis festgestellt, der Stadtrat erteilt die Entlastung gem. Art. 102 GO.