Beschluss:

 

Die Räume „Wörnitztor“ und „Segringer Tor“ in der Jugendherberge sowie das „Klassenzimmer“ im Kinderzech-Zeughaus werden mit sofortiger Wirkung als Trauräume im Sinne des § 14 Personenstandsgesetz gewidmet.

 

Die Benutzungsbedingungen werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften von der Verwaltung erarbeitet. Raummiete und Zusatzaufwände werden von den Paaren getragen.