Sitzung: 29.03.2017 SR/003/2017
Vorlage: 1/009/2017
Beschluss:
Die Räume „Wörnitztor“ und „Segringer Tor“ in der Jugendherberge sowie das „Klassenzimmer“ im Kinderzech-Zeughaus werden mit sofortiger Wirkung als Trauräume im Sinne des § 14 Personenstandsgesetz gewidmet.
Die Benutzungsbedingungen werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften von der Verwaltung erarbeitet. Raummiete und Zusatzaufwände werden von den Paaren getragen.